Hallo Herr Fleischhauer,
Vorbehalte und Ausschlüsse in Zulassungen sind tückisch, und gesteigert wird dies noch, wenn sich Hersteller zu keinen Aussagen aufraffen können.
Nach diesem Allgemeinplatz nun meine Überlegungen zu Ihrer Frage.
-1- Mechanische Verstärkungen von Weichschotts sind möglich, wenn auch nicht mit bauaufsichtlicher Zulassung.
Die Aussage stützt sich auf ein praktisches Beispiel. Zu realiseren war ein horizontales Weichschott erheblichen Ausmaßes (über 7 m x 1,2 m) über einem Schacht für eine Vielzahl von Elektroleistungskabeln. Erschwerend kam hinzu, dass nicht auszuschließen war, dass jemand auf die Fläche treten könnte.
Gelößt wurde die Aufgabenstellung durch eine Armierung des Schotts.
Zum einen wurde durch einen Stahl-Rahmen aus Doppel-T Trägern das Zulassungsraster des Weichschotts hergestellt, dann zusätzlich eine bemessen Armierungsmatte (so ca. 15 cm Raster) in der Decke kraftschlüssig verankert.
Ober- und unterhalb dieser Konstruktion wurde dann das Weichschott aufgebaut, sicherheitshalber in doppelter Stärke. Diese statische Vertärkung war zwar in keiner Zulassung erwänt, ´störte´ aber auch nicht - hinsichtlich seiner tragenden Funktion war und ist die Armierung durch das Schott selbst geschützt.
Inwieweit dieser Ansatz für Ihre Situation passt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Vergleichend würde ich auch versuchen mit Zulassungen aus dem Trockenbau zu kombinieren. Bei Trockenbaubrandwänden ist in den Zulassungen ja eine durchgängige Metallschicht/Blech erforderlich, einfach um die mechanische Belastung zum Ende des Brandtest auszuhalten. Der Rest auf der Brandseite zerbröselt zwar rettungslos, aber die Prüfbedingungen werden erfüllt.
Für Ihre Situation muss die Lösung ja nicht die Belastungen des Pendelschlages aushalten. Also sollte ein Armierung aus einer Streckmetallplatte, mit Ausschnitten für die Medien, oder etwas ähnliches in der Trockenbauwand kraftschlüssig verankert werden. Wie hängt vom Trockenbausystem ab.
-2- Mechanische Festigkeit
Herr Fleichhauer, welche Drücke werden denn durch die Gaslöschanlage in Ihrem Fall erreicht ?
Über Ihre Bemerkung, dass die umgebenden Wände durch den Überdruck gerade nicht mehr zerstört werden, grübele ich schon seit dem ersten Lesen.
Meine zugegeben geringen eignen Erfahrungen mit diesen Anlagen widersprechen eigentlich den geäußertgen Befürchtungen, da ich immer von einer Durchflutung des Raumes mit dem Löschgas ausgehe. Durch das einströmende Löschgas wird des entsprechende Raumluftvolumen über Abströmöffnungen verdrängt. Überschnelles (Hochdruck) Einströmen des Löschgases beschleunigt nach meinem Verständnis das Inertisieren nicht. Na ja, es sei denn, man pumpt das notwendige Volumen ohne Rücksicht ein und verzichtet auf das Verdrängen des entsprechenden Raumvolumens.
Aber selbst unter der Annhame 50% Zusatzvolumen einzupumpen, welchen Raumdruck erreicht man dann ? 200, 300 Pascal 1 kPa, und vor allem wie schnell erfolgt der Druckansteig ? Und welche Kräfte entwickeln sich daraus bei einem Quadratmeter Weichschott, als Scherkraft auf die umlaufende Anschlussfuge ?
Klingt jetzt bestimmt fürchterlich theoretisch und überzogen, aber um die Anforderung an die ´Armierung´ mal annähernd abzuschätzen, wäre das ein Ansatz den man plausibel vermitteln kann.
So, weiter bin ich mit meinen Überlegungen bis jetzt nicht gekommen obwohl so eine konstruktive Entwicklungsaufgabe schon ihren Reiz hat.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Dietrich