Hi,
ich habe folgende Voraussetzung eine Halle nach IndBauRL.
K2 mit 2.700m² Brandabschnittfläche +10% mit entsprechendem Rauchabzug.
Halle ist freistehend.
Die Grenze für Dächer ohne nichtbrennbare Anforderung liegt bei 2.500m².
Gemäß Erläuterung zur Richtlinie wird immer Bezug auf den Brandabschnitt bzw. Brandbekämpfungsabschnitt genommen.
Des Weiteren geht es dabei um eine Behinderung der Brandweiterleitung über Dach bzw. hinsichtlich wirksamer Löscharbeiten.
Trotzdem kann ich die Argumenation nicht richtig verstehen. Wenn der Brand sich in der Halle ausbreitet, ist aus meiner Sicht die Ausbildung des Daches zweitrangig.
Habe ich hier etwas übersehen oder kann ich meine Dachfläche in Einklang mt meiner Brandabschnittsfläche bringen ohne dass ich eine nichtbrennbare Dachdeckung benötige?
VG Franciska