vonhof Dann ist es tatsächlich Sache der Bauausführung, Ihre Vorgaben auch umzusetzen. Warum das die Baubehörde interessiert, verstehe ich dann auch nicht. Es ist unerheblich, was vorhanden ist, wenn ein Bauteil ohnehin neu nachgewiesen werden muss.
Es ist so gar nicht unerheblich, wenn tragende Bauteile wie Wände und Decken im Bestand ertüchtigt werden müssen. So ein Brandschutzkonzept ist praktisch nicht ausführbar. Der Bauherr, der zu zahlen hätte, würde vor den Auftragserteilungen sagen, aber hallo!
Geht es hier um fachspezifischen Blindflug? Passt man Häuser an ein Brandschutzkonzept etwa nach heutiger Bauordnung an, welches ein baufachlicher Laie ohne Kenntnis der Bausubstanz erstellt hat? Die Bauaufsicht wäre keine, wenn sie hierbei nichts sagen oder schreiben würde.
MfG G. Karstens