"...muss eine Durchführung einer Fallleitung aus Kunststoff, die vor der Außenwand verläuft und durch die Tiefgaragendecke oder Kellerdecke geführt wird, geschottet werden?"
Ich würde unterscheiden zwischen muss und sollte. Eine Pflicht nach Gesetz besteht wohl nicht.
Es ist jedoch nicht üblich, an größeren Objekten, das sind vielleicht Gebäude mit breiten Tiefgaragen, Regenfallrohre brennbar zu bauen. Fallrohre aus Titanzink und Standrohre aus Guss oder verzinktem Stahl sind gebräuchlich. Setzt man das Standrohr aus PE oder PVC ein, kann man es zeimlich einfach mit Manschette versehen. Das dient dem Schutz des Objektes.
Meine Frage hierzu ist:
Macht es praktisch einen Unterschied, wenn es in der Tiefgarage bzw. unter der Hofkellerdecke brennt, ob man ein Fallrohr und Standrohr aus Kunststoff hat oder ob ein Regenwasserfallrohr aus Titanzink. Das brennbare PVC-Rohr hat eine Wanddicke von 1,5 mm und einen Schmelzpunkt von ca. 160°C. Das Titanzink-Rohr eine Wanddicke von 0,6 mm und einen Schmelzpunkt von ca. 418 °C. Fallrohre sind oben offen.
Wird ein Brandüberschlag mithilfe eines nichtbrennbaren Rohres wie Titanzink ausreichend lang verhindert?
Hinweis für die Bayern hier im Forum. In Bayern soll man (noch) Rinnen und Fallrohre aus verzinktem Stahl verwenden.