Hallo firefly,
also ein baulicher Bestandsschutz geht ja nicht unter, nur weil die Feuerwehr ihre Ausstattung ändert. Wenn es sich bei dem Gebäude um eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage handelt, hat sie Bestandsschutz. Bei nachweislich bestandsgeschützten baulichen Anlagen können von der Bauaufsicht nur dann Anforderungen gestellt werden, wenn das zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist. Da liegt die Beweispflicht als erste Bedingung erst einmal bei der Bauaufsicht, nicht beim Eigentümer. Ganz abgesehen von der Frage: Liegt tatsächlich eine erhebliche Gefahr vor? Was ja in Bayern z. B. bedeutet, es müssen der erste und gleichzeitig der zweite Rettungsweg mangelhaft sein. Beide Rettungswege mangelhaft - in einer bestandsgeschützten baulichen Anlagen?
Richtig spannend wird es aber zivilrechtlich: der Eigentümer der Garage ist der Zustandsstörer, während die Feuerwehr der Handlungsstörer ist. Der Zustandsstörer kann aber in dem Fall gar nichts für die (vermeintliche) Gefahr, sondern nur die Feuerwehr, also spricht die Stadt oder Gemeinde. Das können interessante Diskussionen werden, wer denn die Kosten trägt, wenn die Bauaufsicht wirklich die Nutzung untersagt oder Ersatzmaßnahmen angeordnet werden...
Und noch was Fachliches: Ich meine, die Achslasten waren schon immer auf 10 t festgelegt bzw. begrenzt, auch wenn sich die zulässigen Gesamtmassen der Fahrzeuge zwischenzeitlich erhöht haben. Ist die Frage, warum 10 t jetzt schlimmer sein sollen als 10 t. Ist eine Frage an die Statiker... Und bei einer Brückenklasse 12 müsste eigentlich immer noch genügend Sicherheitszuschlag eingerechnet sein, dass 16 t ebenso getragen werden. So habe ich das jedenfalls mal in meinen rudimentären Statikvorlesungen gelehrt bekommen, die zugegeben schon einige Tage her sind.
Wenn es tatsächlich so wäre, dass die heutigen Drehleitern die Decken von älteren Tiefgaragen regelmäßig nicht befahren können, müsste das längst ein ernsthaftes Thema bei den zuständigen Behörden sein. Mir ist da nichts bekannt.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof