Feuerpatsche hier geht man einen eigenen Weg, weg von der Muster-Garagenverordnung.
Hier sind Doppelparker, wie auch Dreifachparker beschrieben und zwar ab der ersten Hebebühne. (Muster und teilweise andere Bundesländer, definieren es anders: "wenn jeweils mehr als zwei Kraftfahrzeuge übereinander angeordnet werden können," )
Auch eben automatische Garagen mit weniger als 20 Stellplätzen (Anforderung B 19 Stellplätze -1 Stellplatz), die aber im Gegensatz zur automatischen Garage mit mehr als 20 Stellplätzen (Anforderung A ab 21 Stellplätze- immer Sprinkleranlagen) mit der Brandschutz zuständigen Stelle besprochen werden kann, wie z.B. trockene Löschanlagen, Leichtschaumlöschanlagen, Sprühwasser-Löschanlagen, etc.
B.t.w. Wenn man hier sehr genau sein würde, dann baut man eine automatische Garage mit genau 20 Einstellplätzen und man braucht weder Anforderung A oder B zu erfüllen. wurde aber im Muster auch schon verstanden und angepasst, denn hier lautet es jetzt, wenn nicht mehr als 20 Einstellplätze.
Hier werden auch abweichend zu den anderen Bundesländern Stellplätze geregelt die verschlossen werden durch Abschlüsse (Tore). Was aber eine gute Lösung ist, denn dann ist es auch klarer definiert und die Spielwiese der Interpretationen kleiner.