Wie Sie schon schreiben ist alles eingehalten, was das Baurecht für diese Nutzung fordert. Wenn es ein freistehendes Gebäude ist, dann handelt es sich um GK 1.
Unabhängig von der Einstufung und den formalen Forderungen ergeben sich auch kaum Gefährdungen. Alle Räume sind offen miteinander verbunden. Ggf. ist die Toilette abgetrennt. Jeder Brand fängt langsam an. Es kann davon ausgegangen werden, dass in offenen Nutzungen Entstehungsbrände schnell erkannt werden. Die Rettungsweglänge ist bestimmt auch eingehalten.
Also formale Vorgaben eingehalten. Auch die Beurteilung des konkreten Risikos ergibt keine besondere Gefahr (Gefährdungsbeurteilung da auch Arbeitsstätte). Also keine zusätzlichen Maßnahmen bis auf das Anbringen von geeigneten Feuerlöschern und Kennzeichnung der Rettungswege.
Wenn Sie oder der Betreiber trotzdem Bauchschmerzen haben oder die Übersichtlichkeit nicht vollständig gegeben ist, kann das Anbringen von Rauchwarnmeldern risikogerecht sein.
Norbert Bärschmann