firefly
Hallo Firefly, Ihr zweiter Absatz betrifft m.E. nicht die Frage.
Aber die Frage ist sowieso unklar, Brian.
Wir kennen weder die Baumaßnahme, die Gebäudeklasse noch das Bundesland.
Eine Antwort wäre: Dass Brandschutzkonzept gibt man dem, der es bestellt hat und es bezahlt, dem Bauherrn also. Der soll sehen, wie er es bei der Behörde einreicht. Normalerweise macht das der bauvorlageberechtigte Architekt für ihn, in Verbindung mit dem Bauantrag. Der Architekt muss das BS-Konzept nicht unterschreiben, wenn der BS-Planer es unterschrieben hat. Der Architekt muss gucken, ob das Konzept zu seiner Planung passt (Teamarbeit).
Der Brandschutzplaner muss je nach Gebäudeklasse seine Nachweisberechtigung haben, je nach Bundesland. Eine Bauvorlageberechtigung braucht der Brandschutzplaner, wenn er den Bauantrag einreichen will.
Das ist hier keine Rechtsberatung. Einzelheiten gehen aus der vor Ort geltenden Bauordnung hervor.