Hallo liebe Kollegen,
ich versuche gerade bei einer simplen Nutzungsänderung von EFH in ein Zweifamilienhaus (Gebäudeklasse 2) den notwendigen Treppenraum im Hinblick auf eine Rauchableitung zu bewerten. Benötige ich bei GK 2 eine Rauchableitung im TRR? Die ursprüngliche Bestandstreppe wird zu einem innenliegenden Treppenraum umfunktioniert, weil in EG und OG eigene Nutzungseinheiten entstehen. Unmittelbar ins Freie führende Fenster sind im OG nicht vorhanden.
Gruß, Christian Hirsch