Bundesland: Bayern Autor: Rainer Schlögel Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
im aktuellen Beispiel habe ich eine Tiefgarage mit 36 Einstellplätzen auf mechanischen Bühnen mit jeweils 3 KfZ übereinander.
Nach der Einstufung im Rahmen der GaV handelt es sich um eine geschlossene Mittelgarage. Unter §15 ist hiefür eine "nichtselbstständige" Feuerlöschanlage erforderlich.
Was habe ich unter einer nichtselbstständigen Feuerlöschanlage zu verstehen?
Vielen Dank für ihre Antwort
Gruß
R.Schlögel