Hahahahaa
Stuttgart halt: Mir könnet alles, bisch auf...
Für jemanden aus Bayern (oder einem anderen Bundesland mit PrüfSV-Verfahren) ist das Gebahren der "Baurechtsämter" im Ländle mitunter etwas...gewöhnungsbedürftig. Wenn man z.B. in die "VwV Brandschutzprüfung" hineinschaut, dann reibt man sich durchaus die Augen:
In BW kennt man -wie Hannes schreibt- einen förmlichen Brandschutznachweis/ -konzept nicht als Bauvorlage.
Verfahrensmäßig kann nach VwV die Notwendigkeit einer "Stellungnahme eines Sachverständigen" erforderlich sein, auf deren Grundlage die Baurechtsbehörde dann hoheitlich entscheidet. Solche Stellungnahmen enthalten (natürlich) regelmäßig einen Auflagenkatalog.
Leider denkt die Behörde, dass ein Brandschutzkonzept dasselbe ist wie eine solche Stellungnahme und sucht verzweifelt nach den Auflagen...
Die Transferleistung, das gesamte Brandschutzkonzept als einzuhaltende Bauvorlage zu beauflagen, hat sich halt leider noch nicht bis nach Stuttgart herumgesprochen..."des hemma ja noch nimmer so gmacht".
Leider übersieht man hier zwei Punkte:
1) Ein Auflagenkatalog in einem Brandschutzkonzept ist ja nicht sowas wie ein "Ottokatalog", wo sich die Behörde dann aussucht, was sie für hübsch und richtig hält.
Und noch viel schlimmer:
2) Der BSK-Ersteller ist ja primär Planer. Die Prüfung des BSK muss durch die Behörde, in Ausnahmefällen unter Heranziehung des Sachverständigen, erfolgen. Der ist dann ja (ein externer) Prüfer...und so würde das Verfahren ja Sinn machen ("Vier-Augen-Prinzip").
Wenn die Behörde nun aber den BSK-Ersteller nötigt, einen Auflagenkatalog zu erstellen, um den dann nur fleißig abzupinseln - dann fehlt im Verfahren im Zweifel die Prüfinstanz (also zwei der vier Augen).
Leider kann man sich halt im Ländle einfach nicht dazu durchringen, von seinem "hoheitlichen Kuchen" ein richtiges Stück ab "Prüf"sachverständige abzugeben, sondern spendiert nur Krümel und behält das Verfahren dann in der Hand.
Und dann kommt halt Murks raus, wie hier in Stuttgart.
Wenn man wissen will, wie schlimm es mit der Eigen- und auch Außenwahrnehmung der Behörden in THE LÄND im Brandschutzverfahren aussieht, kann man ja mal da reingucken, da bleibt einem manchmal zwischendurch das Lachen schlichtweg im Halse stecken:
https://www.normenkontrollrat-bw.de/detailansicht/normenkontrollrats-baden-wuerttemberg-ueberreicht-ministerpraesident-kretschmann-einen-empfehlungsbericht-zur-entlastung-von-buerokratie-und-baukosten-durch-optimierung-des-brandschutzes
Gruß
Werner Müller