Bundesland: Rheinland-Pfalz Autor: Gast Guten Tag ins Forum !
Folgender Sachverhalt, zu dem die Frage(n) nach der Notwendigkeit einer Sprinkleranlage besteht :
Ein Foyer in einem Gebäude (Versammlungsstätte)reicht vom EG bis zum 6. OG. Darin befindet sich neben zwei Fluchttreppenhäusern auch ein Aufzugsschacht in Glas, der wiederum vom UG bis zum 6.OG fährt, also das EG über den Fahrstuhlschacht mit dem UG verbindet. Sämtliche Geschosse, die der Aufzug verbindet, sollen BMA überwacht sein !
Das Foyer grenzt an zwei andere Gebäudeteile, die separate Brandabschnitte sind, das Foyer aber zur Flucht nutzen müssen (Der Flur in den angrenzenden Gebäudeteilen ist länger als 30 m !) (max. 200 Pers. pro Geschoss).
Gem. VStättVO müssen Foyers, durch die Rettungswege anderer Versammlungsräume führen, eine automatische Feuerlöschanlage haben. Ist das nach Ihrer Meinung unabdingbar oder gäbe es eine sichere Alternative, die zu verantworten ist !
Ich danke sehr für einen Rat bzw. Kommentare !