Hallo Kollg.,
in der DIN V Norm 0826-2 Brandmeldeanlagen soll es laut dem gestrigen Brandschutzkongress in Dresden
einen Fehler geben... hier : Beherbergungsstätten bis 60 Betten als Einsatzgebiet,
laut dem Skript vom Dozenten Frank Pfeiffer gilt wohl < 12 Betten als Einsatzgebiet.
Herr Pfeiffer ist Mitglied und Mitarbeiter div. Gremien , DiBt / DIN / VDE / DKE / VdS usw..
Wir sind aktuell gerade dabei für eine Herberge mit 20 Betten , die im Konzept geplante BMA infolge der
Kostenschleife gegen eine Brandwarnanlage zu tauschen. WAS NUN ?!
Wer hat da einen brauchbaren Hinweis für uns.
Danke
MFG Rüdiger