Eine Dachverglasung muss auch in der Bauartgenehmigung Dach- oder Schrägverglasung heißen. Basteln und hoffen gilt nicht.
Ein Dach hat keine Höchstneigung, die Neigung ist abhängig von der Deckungsart. Pfannen oder Biber fallen bei Wind ab, wenn das Dach zu steil ist. In Bayern sieht man Zwiebeltürme, die besitzen teilweise eine negative Neigung. Dächer von traufseitig aneinandergebauten Häusern kann man sich so vorstellen, dass das Regenwasser in den Spalt zwischen den beiden Gebäude läuft oder eben (modern) von einer Rinne abgeleitet wird. Ein Dach ist die Konstruktion, die das Haus nach oben abschließt. Nehmen sie 2 Tonnendächer mit Halbkreisquerschnitt. Die Rinne muss dazwischen, bevor die Dachneigung 90° wird. Beim Mansarddach wird es nicht so sehr steil. Wozu sollte man die Neigung in Sachen Brandschutz genau kennen?
Jetzt eine Gegenfrage: Was ist mit "anforderungstechnischen Folgen" gemeint?
Beim Brandschutz fragt man nach dem Schutzziel, beim Bauen allgemein nach den bautechnischen Notwendigkeiten.
Das Schutzziel der Brandwand ist, eine Brandausbreitung ausreichend lang zu verhindern. Die Anforderung F30 von innen ist erscheint sinnwidrig, denn im Holzbau Geb-KL.1-3 sagt man F30 von innen und F90 von außen. Möglicherweise geht man davon aus, dass auf Dächern das Löschwasser so schön herunter läuft und es deshalb kein F90 von außen bedarf (sofern man die Dachfläche je nach Gebäudehöhe und -tiefe denn erreicht).
Wie aber bauen Sie ein F30-Dachverglasung in ein Mansarddach ein? Wie stellen Sie F30 für die Konstruktion sicher?
MfG. G.Karstens