Servus ins Forum!
Ich habe zu einem Sandwichpaneel ein Datenblatt und die deutsche Zulassung vorliegen. Das Paneel ist schwerentflammbar.
BayTB A 2.1.2.1
Bei baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen, bei denen die Anforderungen nichtbrennbar oder
schwerentflammbar gestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass es nicht durch unbemerktes fortschreitendes
Glimmen und/oder Schwelen zu einer Brandausbreitung kommen kann.
-> Wenn durch eine DEUTSCHE Zulassung schwerentflammbar nachgewiesen ist, dann ist damit auch ein ausreichender Nachweis zu Glimmen und Schwelen erbracht.
Liege ich damit richtig?
Genau das war doch der deutsche Bauchschmerz bzgl. europäisch unzureichender Produktfestlegungen?
(Den Feuertrutz-Artikel 1.2020 Seite 29 würde ich zumindest auch so lesen. Die telefonische Nachfrage beim Zulassungsinhaber blieb ohne verwertbares Ergebnis.)
Würde mich über Rückmeldungen freuen!
J. Edtbauer