Die Decke des Wintergartens einschließlich ihrer Unterstützungen muss im 5m-Bereich von der Wand (Außenwand des Wohngebäudes) F60 ausgebildet werden. Siehe §32, Abs.7 MBO. Ggf. Abweichungen davon je nach örtlicher Situation möglich.
Übrigens vielleicht einen sinnvollen Titel für den Beitrag wählen, damit man gleich erkennt um was es geht. "Hallo Forum" ist da nicht so der Bringer...