Hallo zusammen,
es geht um die folgende Situation, wo ich gerne eine Einschätzung hätte, wie das von anderen gesehen wird:
Es handelt sich bei dem BV um eine Halle mit einer historischen Verladerampe (so wie das halt früher war: in der Halle wurde irgendwas produziert, dann kam der Eisenbahnwaggon parallel ans Gebäude ran (mit der Verladerampe auf dem Grundstück des Gebäudes) und dann wurde das Produkt durch die Tür in der Wand über die Verladerampe auf den Eisenbahnwaggon geschafft).
Wie ist diese Situation zu bewerten: Die Verladerampe ist jetzt ca. 1,5m breit und dann beginnt auch schon das Bahngrundstück (Eisenbahnschienen). Somit habe ich ja formal nicht den entsprechenden Abstand der Wand zur Grundstücksgrenze und würde eine Brandwand benötigen. Wurde so jedoch nie gebaut, da es ja auch nie einen Sinn gemacht hat, da man ja schon die Tür in der Wand drinhatte (wg. der Beladung etc.). Und Fenster sind auch in der Wand. War halt so...
Wurde das irgendwo "festgeschrieben", dass auf die Brandwand verzichtet wurde oder hat man die Eisenbahn analog zum öffentlichen Verkehrsraum gesehen und dann keine Anforderungen gehabt?
Ich würde deshalb hier gerne einige Meinungen hören, wie man an die Sache herangeht bzgl. der Brandwanderfordernis.