Und als Ergänzung zu Matthias Bußmann ....
Wenn dann noch für die angeschlossenen Bereiche, wie für Schulen heute auch vorgeschrieben (im Bestand aber nicht immer vorhanden) sogar 2 bauliche Rettungswege zur Verfügung stehen, dann darf einer davon auch ruhig mal ausfallen.
Diesem Aspekt wird meiner Meinung nach viel zu wenig nachgekommen, weshalb die Aussage von Herrn Bußmann, das es nicht unbedingt gekapselte Geräte sein müssen, bei einem vorhanden sein von 2 baulichen Rettungswegen, in jedem Fall Sinn macht.