Doch, die Situation hängt von der Grundstücksteilung ab. Nicht mehr und nicht weniger. Man muss hier natürlich im Bestand bedenken, dass es damals die Gebäudeklassen noch nicht gab und es je nach Bundesland entsprechend andere Anforderungen gab. Diese müssen hier selbstverständlich beachtet werden ("Bestandsschutz").
Ob ich dann höhere Anforderungen stelle, ist eine "andere Baustelle". Formal ist es heute einfach GK2 für jedes Haus, d.h. jedes Haus braucht nach MBO die Brandwandersatzwand (F60) zu den Nachbarhäusern.
Die GK hängt wie gesagt nur von der Grundstücksteilung, der Höhe und ggf. der Fläche der einzelnen Gebäude ab. Ggf. ist natürlich noch die Definition zu beachten, ob es sich um ein Gebäude nach MBO §2 Abs.2 handelt (wovon ich hier mal ausgehe).