Bundesland: Bayern Autor: H. HuberGuten Abend,
ich schätze Ihr Forum sehr und suche hier deshalb dringend Expertenrat?
Eigentlich sollte ich nur eine Trockenbau- und Metallbauausschreibung als Einzelleistung für eine ordnungsgemäß genehmigte Schule übernehmen und da liegen nun meine zwei Probleme bzw. Fragen. Wer kann mir hierzu bitte mit Rat weiterhelfen oder sagen ob ich falsch ganz falsch liege?
Der besagte Schulbauflügel besitzt drei Vollgeschosse ("EG-DG"), das für mich problematische 3.Geschoss ("Dachgeschoss") hat laut ordnungsgemäß erteilter Genehmigungsplanung die Anforderung F-0 an das komplette Stahldachtragwerk und die darauf montierten Akustikfertigteildachplatten aus Holz. Die darunter anschließende Flurwand der einseitig orientierten Klassenzimmer muss aufgrund der geringen Flurbreite von 1,50 m die Forderung F90 erfüllen und wurde aufgrund der statischen Problematik als Trockenbau in GKF-Platten geplant.
Mir bekannte Trockenbauer teilen mir nun mit, dass diese Wand nicht baubar bzw. ohne Zulassung sei, da alle Dachanschlüsse, auch wenn diese in F-90 geplant wären, die Gesamtzulassung der GKF-Wand ad absurdum führen. Sprich die GK-Wand könne die Forderung F-90 nie erfüllen, wenn das Dach, an das diese Wand gleitend montiert wird, vorher einstürzt oder sich nur verformt. Für mich klingt diese Aussage logisch, aber stimmt die Aussage letztendlich?
Desweiteren ist für die beiden an den beiden Flurenden anschließenden Treppenraumabschlusstüren nur die Forderung Vollwandig, Dicht- und Selbstschließend (VDS) gestellt. Geplant sind Stahlrohrrahmentüren mit Verglasung in ESG. Erfüllen diese Türen die Anforderungen VDS? Laut Herstellern in NRW ja, aber mit der Einschränkung in Bayern würde man dies anders sehen?
Vielen Dank im voraus.