Hallo Kolleginnen und Kollegen...
es geht um ein Bürogebäude in BaWü, das auch ein Geschoss Produktionsräume enthalt. Baujahr ca. 1990.
Aktuell wäre es Gkl. 5, Sonderbau (Büro über 400 m2) und eine Etage IndBau.
Es wurden keine notwendige Flure ausgebildet und diese Flure sind dazu auch noch voller Brandlasten (Kopierer, Möbel, Lagerflächen usw.). Das nur am Rand ;-)
Das Gebäude verfügt über eine flächendeckende BMA mit Aufschaltung zur Feuerwehr!
Diese Anlage, wie auch weitere techn. Anlagen (z.B. Sicherheitsstromversorgung) werden auch regelmäßig geprüft bzw. gewartet.
Auf die Frage, ober SV-Prüfberichte o.ä. gibt, kommt die Antwort:
"Der TÜV prüft die Anlagen regelmäßig".
Dazu gibt es nur Warttungsprotokolle. Kein Prüfbericht, keine Bescheinigung der Betriebssicherheit und Wirksamkeit o.ä...
Wie verhält sich das in BaWü, wenn in den alten Genehmigungen nichts gefordert wurde und mir keine Vorschrift bekannt ist, die hier konkret etwas fordert?
brandsichere Grüße