hallo 3franken,
da Thema greift um sich, da haben Sie Recht.
Bisher sind mir keine (gesetzlichen) brandschutztechnischen Vorschriften unter gekommen, die hier zu beachten wären. Das ist sicher auch politisch nicht gewollt.- beobachte das Thema seit Jahren mit.
Wenn die Ladegeräte (CE) den VDE-Vorschriften entsprechen und genügend Stromkapazität zur Verfügung steht, dass keine Netzüberlastung zu befürchten ist, sollte dem nicht im Wege sthen.
Ein erhöhter Schutz zu Ihrer Sicherheit, kann natürlich gewählt werden (eigener Raum, gute Belüftung, gekapselt, ...)
Die BF München hat dazu auch eineige Forschungen betrieben.
mfG der Feuerteufel