Hallo Forum,
es soll eine PV-Anlage auf einer Doppelhaushälfte errichtet werden. Die beiden Haushälften wurden real geteilt. Nun stoße ich auf Art. 30 (5) der BayBO. Der Abstand von 1,25 m zur Gebäudeabschlusswand ist Fakt.
Hat man hier Möglichkeiten zur Kompensation, wenn man die PV-Module bis an die Grenze setzen will?
Grüße, Franz Lang