Hier geht es nicht um Baurecht. Sie als SIGEKO überprüfen die Baustelle auf Grundlage der Baustellenverordnung. Das ist Arbeitsschutzrecht.
Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit als SIGEKO Gefährdungen feststellen, müssen Sie diese abstellen lassen. Das ist Ihre Aufgabe. Natürlich ist das auch Aufgabe der am Bau arbeitenden Firmen. Diese kennen aber meist nur die eigenen Gefährdungen, wenn überhaupt.
Sie müssen den Überblick über die einzelnen Gewerke haben und das vor allem in Bezug auf die unterschiedlichen Gefährdungen der Einzelgewerke und die gegenseitige Beeinflussung.
Das Instrument für Ihre Tätigkeit ist die Gefährdungsbeurteilung oder einfach der gesunde Menschenverstand.
Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie entsprechende Maßnahmen festlegen. Diese umsetzen lassen und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüfen. Mit Empfehlungen werden Sie nicht weitkommen, da diese nicht beachtet werden müssen.
Wenn die Vorgaben im Straßenverkehr als Empfehlungen währen, dann hätte ich mir einiges an Busgelder gespart. Es gibt auch eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf allen Autobahnen, was einer Empfehlung gleichkommt. Daran halten sich aber viele Autofahrer nicht.
Im Übrigen sind wir alle mit Gefährdungsbeurteilungen aufgewachsen (ungeschriebene ggf. überlieferte).
Nachdem wir einmal die Herdplatte angefasst haben, kam später immer die Überlegung ob bestimmte Gegenstände heiß sein können.
Wenn wir über die Straße gingen, sollten wir zuerst nach links, dann nach rechts sehen.
Vor dem Sprung ins Wasser sollten wir prüfen ob es tief genug ist.
Auch im Urlaub waren einige Überprüfungen notwendig, bevor getaucht wurde.
Jeder Fallschirmspringer muss vor dem Sprung u. A. seinen Fallschirm überprüfen.
Vor Schweißarbeiten war schon vor mehr als 40 Jahren (mein Berufsstart) das Ausfüllen eines Schweißerlaubnisscheines erforderlich, in dem entsprechende Maßnahmen vorgegeben waren.
Sie haben nun diese Aufgaben als Beruf gewählt und müssen mit Hilfe der obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen für Sicherheit auf den Baustellen sorgen.
Nicht für jede Gefahr kann es Regel geben. Mit Empfehlungen kommen Sie nicht weit.
Norbert Bärschmann