Ein Stahlbauteil ist immer irgendwo angeschlossen. Es schwebt ja nicht in Luft. Auch eine 3-seitige BS-Beschichtung ist eine normale Sache, z.B. wenn ein Betondeckenplatte auf einem Stahlträger liegt oder eine Stahlstütze an einer Wand steht. Das Schutz-Prinzip ist doch, dass der Stahl ausreichend lange am Erhitzen gehindert wird.
In einer ABG stehen solche Sätze:
"Bekleidungen und Ummantelungen, Anschlüsse.
Die mit der reaktiven Brandschutzbeschichtung behandelten Stahlbauteile dürfen keine Bekleidungen oder sonstige Ummantelungen erhalten, die den Dämmschichtbildner am Aufschäumen hindern können. Beim Anschluss anderer Bauteile ist die Anschlussstelle so auszubilden, dass eine Brandbeanspruchung des zu schützenden Bauteils ausreichend verhindert wird, oder es sind die anzuschließenden Bauteile selbst so zu schützen, dass sie die Erwärmung des zu schützenden Bauteils nicht fördern..."
Wichtig ist, die Schichtdicke bzw. Schichtenanzahl entsprechend dem U/A-Wert richtig zu ermitteln. Letztendlich muss der Verarbeiter bei Abnahme die Richtigkeit seiner Leistung beweisen. Wie macht er das, wenn man nicht nur "glauben" will? Es wäre nicht verkehrt, den Zulassungsinhaber einzubeziehen.
MfG. G.Karstens