Guten Tag Kollegen,
ich versuche hier mal das Schwarmwissen anzuzapfen, da ich selber nicht weiter komme.
Es geht um ein Bürogebäude mit drei Etagen (EG, 1.+2. OG), Gebäudeklasse 5, kein Sonderbau. Es gibt kein Brandschutzkonzept. Leider kann ich hier kein Bild einfügen, ich versuche es zu beschreiben.
Das Gebäude hat normale gemauerte Außenwände, außer im Bereich des Haupteinganges. Dieser besteht aus Glastüren mit seitlich daneben sitzenden Glaselementen, insgesamt ca. 3m breit. Diese Glasfläche zieht sich nach oben bis zum Dach, nur das in den oberen Etagen normal große Fenster sind, plus wieder mehrere Glaselemente. Der Übergang der Geschosse ist mit Metall beplankt. Hinter der Eingangstür im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Foyer, in den Etagen darüber ist an der Stelle Flur bzw. Freifläche angrenzend (ohne weitere Abtrennung) an den Flur mit Sitzecke und ähnlichem. Ein notwendiger Treppenraum befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Soweit, so gut. Nun zum Problem: Architekt und Geschäftsleitung haben vor, den Bereich der Fensterfront über der Eingangstür durch eine einzige durchgängige Glasscheibe zu ersetzen. Dabei soll in dem Bereich die Geschossdecke etwas zurückgesetzt (oder besser gesagt entfernt) werden, damit nichts die durchgehende Scheibe stört, also weder Verblendungen noch Fugen oder ähnliches. Das führt dazu, dass im gesamten Bereich der dann vorhandenen Glasfassade (also ca. 3m Breite) ein Spalt/Luftraum von ca. 10cm entsteht.
Mein erster (und auch zweiter) Gedanke war, zu sagen, dass das nicht geht, da sich dann ja ein Brand (in erster Linie Rauch) ohne Probleme von einem unteren in ein oberes Geschoss ausbreiten könnte. Nicht umsonst soll eine Decke ja raumabschließend sein. Ich hatte dann vorgeschlagenen, den Spalt mit einer geeigneten Glasscheibe zu verschließen, das ist aber nicht gewollt, da das ja wieder eine Verbindungsfuge wäre, die die Optik der durchgängigen Außenscheibe stören würde.
Meine Frage wäre jetzt, ob jemand eine Idee hat, wie man dieses Vorhaben doch noch umsetzen könnte. So sagt die HBO (das Gebäude steht in Hessen) im §31 (4) "Bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie hinterlüfteten Außenwandbekleidungen sind gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen."
Gibt es dafür eine Kompensationsmaßnahme oder ein Abschottungssystem, welches dieses Vorhaben ermöglichen würde?
Ich dachte jetzt an einen Rauchschutzvorhang als mögliche Lösung, würde mich aber über konstruktive Alternativvorschläge freuen.