Hallo zusammen,
ich "kämpfe" regelmäßig mit den baurechtlichen Anforderungen an die Überdachung einer Tiefgaragerampe (Groß- oder Mittelgarage).
M. E sind die leider nicht geregelt (zumindest nicht in Bayern).
Ich kenne folgende Richtungen:
- feuerbeständig in Anlehnung an die Decke (die GaStellV unterscheidet aber sehr wohl zwischen Dächern und Decken, und an nicht befahrbare Dächer gibt es eben keine (!) Anforderungen).
- nicht brennbar in Anlehnung an Einbauten und sonstige Wände nach GasStellV oder Eingangsüberdachungen nach Art. 30 Abs. 3 BayBO
- ohne Anforderung, d.h. auch aus Holz, weil eben nichts anderes gefordert ist.
Wie geht ihr mit dem Thema um?
Freue mich auf eure Rückmeldungen...
Gruß,
J. Grath