Hallo liebe Kollegen,
für eine Erweiterung einer Kita stellt sich folgende Frage:
Unterliegen Lagerräume- teils auch gefangene Lagerräume, die aber keine Aufenthaltsräume sind - im Kellergeschoss einer Kindertagesstätte (Hessen) der ASR, bzw.
müssen diese gefangenen Lagerräume einen zweiten Rettungsweg wie z. B. Notausstieg 1,20 x 0,90m Öffnungsmaß in der Wand aufweisen?
Gruß, Christian Hirsch