Hallo Mareike,
zumindest bei elektrischen Betriebsräumen für Trafos mit einer Betriebsspannung > 1000 Volt schreibt die EltBauV §5 vor, dass die Türen nach außen aufgehen. Gleiches gilt für Batterieräume gemäß § 7 der EltBauV.
Nach der Verordnung für Feuerstätten §6 müssen Heizräume für Anlagen mit mehr als 50 kW Leistung mit nach außen öffnenden Türen ausgestattet sein.
Weitere Anforderungen an nach außen öffnende Türen sind mir nicht bekannt aber nicht auszuschließen (eventuell in den Arbeitstättenverordnungen nachschauen).
Gruß Günter Merkl