Hallo Kollegen,
MIndBauRL (2019) Punkt 5.14.9 fordert u.a.:
"Industriebauten − insbesondere solche mit Tragwerken ohne klassifiziertem Feuerwiderstand − müssen statisch konstruktiv so errichtet werden, dass bei Versagen von Bauteilen bei lokal begrenzten Bränden nicht ein plötzlicher Einsturz des Haupttragwerkes außerhalb des betroffenen Brandbereichs durch z. B. Bildung einer kinematischen Kette angenommen werden muss."
Dass das grundsätzlich sinnvoll ist, ist das eine, aber wie wird ein entspr. Nachweis konkret geführt?
In meinem ganz konkreten Fall fragt der Prüfingenieur für Tragwerksplanung (den Statiker) nach diesem Nachweis.
Gruß
Stefan Blümel