Autor: Oudemaat Hallo Herr Koeppen,
Ihre Darstellung bezüglich der Rettungswege ist schon korrekt.
Allerdings läst sich das auch nicht einfach so veralgemeinern.
Es sollte immer darauf geachtet werden, dass auch alle Randbedingungen
in die brandschutztechnische Planung eingeflossen sind.
Wieviel Personen sind im Schadenfall ggf. über eine Leiter zu evakuieren ?
Da kann man sich nicht immer an Raumgrößen orientieren.....
Eine Festverglasung - und da sind wir uns doch wohl einig- ist für keinen Feuerwehrmann ein nennenswetrtes Hindernis. Es Bedarf allerdings wieder Zeit die Scheibe vollständig herauszuschlagen um Personen zu evakuieren.
- Verletzungsgefahr -
Hat die Feuerwehr, in angemessener Zeit, überhaubt die Möglichkeit zu diesem Aufenthaltsraum vorzudringen ?
Grade bei Untergeschossen ein Problem - Hausmeisterraum -
es liegt immer am Einzelfall ! Den zu beurteilen ist halt unsere Aufgabe. Dafür haften wir als Sachverständige. Alle Randbedingungen einer Örtlichkeit lassen sich eben nicht im Gesetzestext regeln.
Die Frage ist - wie kann die Person ( oder Personen) in angemessener Zeit gerettet werden, die den ersten Flucht- und Rettungsweg nicht benutzen kann ? Kann sich diese Person nach außen bemerkbar machen ?
Mit feundlichen Grüßen
Oudemaat