Hallo Herr Lammer,
Polemik? Es geht darum, dass man denjenigen mit der geringsten Qualifizierung theoretisch-fachliche Sachen überlässt. Und zwar ganz allein. Es ist nicht so, dass alle Handwerker eine anerkannte Ausbildung absolviert haben oder Deutsch sprechen und lesen können. Der Chef wird die Sache schon bescheinigen. Es zweifelt doch wohl die Leistung seiner Leute nicht offen an.
Und mit dieser Übereinstimmungsbescheinigung kann es doch allen anderen egal sein. Man müsste ja sonst die Bauausführung überwachen. Das ginge zu weit.
Oder es ist so, dass die sogenannten Fachleute in Bauaufsichten, Brandschutzsachverständige, Nachweisberechtigte, Brandschutzfachplaner, "Fach"-Ingenieure, Architekten, Bauleiter, Qualitätsüberwacher usw. die Sache gar nicht beurteilen können.
Und wenn doch mal jemand anderer Auffassung ist, ist er der Störer des Bauablaufs und der Kaffeerunden. Sie Herr Lammer sprechen von Polemik.
Es geht in dieser Sache der Abweichung um Abweichungen, nicht um falsche Produkte, wie Sie schreiben, "es obliegt den Planenden, für den konkreten Anwendungsfall das passende Produkt auszusuchen bzw. vorzugeben".
Man überlässt den Ausführenden auch gleich die Qualitätsüberwachung. Mit der Übereinstimmungserklärung führt der Handwerker quasi gleich die Abnahme seiner Leistung durch. Eine für gering gehaltene Abweichung muss nicht aufgeführt werden. Das Ganze halte ich für widersinnig.
So bauen wir nach dem Motto, wird schon gut gehen.
MfG G.Karstens