"mancher Handwerker hat mehr Ahnung von dem was er tut, als mancher (Schwach-)Planer." Ja das so ein Schnack, der leider nicht weiter hilft, weil man diesen "Manchen mit der Ahnung" ja erkennen muss, genau so wie den Typen mit dem Rundstempel. Viele von uns werden diesbezüglich schon viel erlebt haben.
Dem Handwerker kann es egal sein, ob er den Zettel unterschreibt, weil er ja sowieso für seine Leistung haftet. Ihm bleibt auch nichts anderes übrig, als den Zettel auszustellen. Das macht der Chef und will Bezahlung. Immerhin muss er die Abweichungen nicht aufführen.
Ein Vieraugenprinzip ist schon etwas anderes.
Aber im Grunde ist die jetzige Verfahrensweise pragmatisch. Während viele sogenannte Experten streiten, ob 8 statt 9 Verankerungen eine geringfügigige Abweichung darstellen oder nicht, ist der Handwerker schon fertig und legt Zettel und Rechnung vor. Aha.
Es ist auch gut, dass bei "CE-Produkten" keine geringfügigen Abweichungen zulässig sind. Kann ja noch kommen, als nationale Regelung.
Ja, mit den Themen AbP/AbZ und CE setzte ich mich oft auseinander und habe dabei den Eindruck, dass viele andere das nicht tun. Und da trifft man nun mal auf Handwerker und Architekten. Mit "CE-Produkten" hatte ich diesbezüglich bei Brandschutz noch nichts zu tun. Deshalb fraGTE ich ja.
Mfg G.Karstens