Hallo Forum,
Neubau Einfamilienhaus mit Holzdachstuhl. Wie ist das nun mit den Holzbauteilen? Sind die Bestandteil der tragenden Wände und Stützen? Art. 25 (1) Satz 3 sagt, dass es nur sein muss, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind, z. B. ein großer Speicher, der hoch genug ist, um dieses Kriterium zu erfüllen.
In der Regel wären die Sparren, Pfetten und Holzstützen also rein nach Statik zu bemessen. Dachtragwerk somit F0!?
Grüße, Franz Lang