Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte um Unterstützung bei folgender Frage zur Abstimmung des Brandmeldekonzeptes nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-2:
Wer ist die nach DIN 14675 für die Abstimmung zuständige Stelle?
Es handelt sich um einen Krankenhausanbau; einen vollkommen eigenständiger Brandabschnitt für den ich als Fachplanerin das BSN erstellt habe.
Untergebracht werden dort Geriatrie- und Pallativstation.
Laut dem bauaufsichtlich genehmigtem BSN ist eine BMA Kategorie 1 mit Fernalarmierung und Internalarm über Rufanlage und Blitzleuchten zu errichten.
Ferner ist die Alarmorganisation vom Betreiber festzulegen.
Geprüft wurde der BSN durch einen BS-Prüfsachverständigen.
Die Brandschutzdienststelle des Kreisbauamtes verweigerte im Prüfverfahren, wie üblich, die Stellungnahme zu den feuerwehrtechnischen Belangen.
Der Planer der BMA möchte nun, dass ich das von ihm erstellte Brandmeldekonzept nach DIN 14675 als "abgestimmt" unterzeichne, um dann auf dieser Basis weiter zu Planen.
Ich denke, das dieses nicht meine Aufgabe ist.
Allerdings sieht der BS-Prüfingenieur, der auch mit der Überwachung beauftragt ist, sich auch nicht in der Verantwortung.
Der Prüf-Ing. des Kreises verweigert ebenfalls die Abstimmung des BMA-Konzepts.
Die freiwillige Feuerwehr ist aus meiner Sicht nicht der richtige Ansprechpartner.
Zudem war es dem Bauherrn und Betreiber seit Erteilung der Baugenehmigung vor 3 Jahren nicht möglich das geforderte Alarmierungs- und Evakuierungskonzept zu erarbeiten. Es herrscht dort ein heftiger Personalwechsel. Bisher hat sich niemand getraut eine verbindliche Festlegung zu treffen.
Da ich gerne helfen würde den gordischen Knoten zu lösen, bitte ich hier um hilfreiche Gedanken.
Dankeschön!
Gruß aus Norden
Mathea