Hallo Gerhard,
für eine abschließende Antwort reichen die Informationen nicht aus.
Die Anforderung lautet.
"Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig ... als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann."
Es ist also nachzuweisen, dass dieses Schutzziel erfüllt wird.
Aus den Erläuterungen der ARGEBAU lässt sich folgern, dass dies erreicht wird, wenn ein Brandereignis im Gebäude nicht auf die Treppen einwirken kann.
Gruß
C. Lammer