Hallo Herr Bärschmann,
oberhalb des 1. OGs ist ein 2. OG, das eigentlich ein Dachgeschoss ist. D. h. oberhalb vom 1. OG liegt dann der traufseitige Dachvorsprung. Für den es eigentlich für solch eine Konstellation auch keine Vorgaben gibt.
Ich bin halt der Auffassung, dass die Vorschrift für "Dächer, die an Außenwänden mit höher liegenden Öffnungen anschließen..." nur darauf abzielt ein Überlaufen der raumabschließenden Geschossdecke mit Feuerwiderstandsdauer über ungeschützte Fensteröffnungen ausreichend lange zu behindern.
Bei Geschossdecken die sowieso Öffnungen haben (1 NE, max. 400 m²), wie hier der Fall, macht das aus meiner Sicht keinen Sinn und verursacht nur Kosten ohne wirklichen Sicherheitsgewinn, mit nachhaltiger Rohstoffnutzung hat es auch nix zu tun.
Gruß
Gerhard