Hallo Hannes,
wir machen das bei uns im Kreis bislang meistens so:
für erdgeschossige Container-Wohnheime lassen wir auch im Einzelfall F0 zu, ggf. fordern wir auch eine brandschutztechnische Trennung oder Abstände zu Gemeinschaftsräumen.
Bei mehrgeschossigen Containerbauten entscheiden wir (also Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle) im Einzelfall, unter welchen Bedingungen wir Abweichungen zulassen. F0 geht dann nicht, für die sogenannten F30-Container gibt es keine entsprechenden Nachweise.
Die Bauaufsicht kann also entscheiden, ob abweichend vom Baurecht auch andere Möglichkeiten als vertretbar beurteilt werden können.
Die Karte ZiE durch die Oberste ziehen wir auch im Einzelfall, z.B. wenn kein nachvollziehbarer Containeraufbau beschrieben ist oder der Bauherr den Anforderungen wie 2 bauliche RW oder automatische Überwachung nicht nachkommen will.
Dann gibt es aber erfahrungsgemäß nicht ohne Weiteres eine ZiE...
Will sagen, wenn die Bauaufsicht mitspielt, kann sie die ZiE mit entsprechender Begründung ersetzen.
Gruß aus NRW
Matthias Bußmann