Hallo Frau Ludwig,
Chef im Ring ist die Bauaufsicht.
Es wäre formal nachvollziehbar, wenn Bestandsschutz einer alten Genehmigung, obwohl sie nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, angenommen wird.
In diesem Zusammenhang würde ich aber ganz genau hinschauen, inwieweit die Nutzung noch unverändert ist.
Sofern z.B. nicht genehmigte Schlafräume eingerichtet wurden oder U3/U1- Kinder aufgenommen wurden, werten wir das bei uns als Nutzungsänderung. Dann ist unbedingt auf den organisatorischen Brandschutz zu achten (Evakuierungskonzept) und ggf. sind ergänzend zur Bestandsgenehmigung zwei bauliche RW aus allen Geschossen herzustellen.
Gruß
Matthias Bußmann