Nachfolgend entsprechende Forderungen, welche von einer großen Berufsfeuerwehr aus den zutreffenden Vorgaben zusammengefasst wurden. Auch die jahrelangen Erfahrungen spielten bei diser Zusammenfassung eine Rolle.
Befestigung und Tragfähigkeit:
Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren werden können.
Zur Tragfähigkeit von Decken, die im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, wird auf DIN 1055-3:2006-03 verwiesen.
Auszug aus der Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr zu Deckschicht-Aufbau von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen:
Im Februar 2010 erschien eine Anlage zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Anlage 7.4/1 der Musterliste Technische Baubestimmungen des DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik unter http://www.dibt.de (Kopfzeile Bauregelliste / Technische Baubestimmungen/...).
Auf folgende Punkte wird dort hingewiesen:
Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind mindestens entsprechend der Straßen-Bauklasse VI der Richtlinien für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) zu befestigen.
Die RStO 01 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als Technisches Regelwerk aufgestellt. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinie eingeführt und empfiehlt deren Anwendung auch im kommunalen Bereich.
Als oberste Deckschicht von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind nach Straßen-Bauklasse VI möglich:
Plattenbeläge, Rasengittersteine, Pflastersteine, Asphaltdecken oder Betondecken.
Die Ausführung von Schotterrasen (Einfachbauweise nach Abschnitt 5.5 der RStO 01) entspricht nicht mehr der nunmehr geforderten Bauklasse VI der RStO 01.
Genehmigte, hiervon abweichende Flächen für die Feuerwehr mit Schotterrasen haben Bestandsschutz, wenn sie für das Befahren mit einer Drehleiter geeignet sind.
Über den Rasengittersteinen bzw. Rasenwaben sowie o. g. Schotterrasen darf sich keine zusätzliche Schicht durch nachträglich aufgebrachten Humus, Rasenschnitt oder anderer humusbildender Stoffe aufbauen. Es ist besonders darauf zu achten, dass bei Mäharbeiten der Rasenschnitt entfernt wird.
Bei einer zu hohen Humsschicht besteht die Gefahr, dass Reifenprofile zuschmieren und Einsatzfahrzeuge (Achslast bis zu 10 t, zulässige Gesamtgewicht bis zu 16 t) stecken bleiben. Die Rettung von Personen wäre somit nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund müssen die Humusschichten nach mehreren Jahren entfernt werden. Dabei werden Rasengitterwaben aus Kunstoff meist zerstört.
Norbert Bärschmann