Hallo Zusammen,
in einem Pflegeheim in NRW werden gerade die Wandhydranten an einer nassen Löschwasserleitung geprüft. Nach ersten Ergebnissen sind die Werte grenzwertig und es wird noch einmal nachgeprüft. In dem Prüfbericht steht ein "Hinweis" wie folgt:
Nach dem heutigen Stand der Technik (Trinkwasserverordnung, DIN 1988, Teil 600 und DIN EN 1717) MÜSSEN Löschanlagen vom Trinkwasser getrennt werden..... Werden die Forderungen der TWVO eingehalten, kann die Anlage in der bestehenden Form weiter betrieben werden.
Zwischen dem Eigentümer und dem Pächter des Gebäudes entstehen derzeit heftige Diskussionen die bei mir folgende Fragen aufwerfen:
1. Steht irgendwo, dass in jedem Fall die Wandhydranten von der Trinkwasserversorgung zu trennen sind?
2. Es wird regelmäßig das Trinkwasser auf Legionellen untersucht. Bisher immer negativ. Entspricht dadurch das ganze schon der TW-VO?
3. Thema Bestandschutz; Wenn die Anlage jetzt mit einer Druckerhöhung ausgestattet werden muss, bedeutet diese Veränderung den Verlust des Bestandschutzes für die Wandhydrantenanlage?
4. Gibt es bei diesem Thema auch einen Bestandschutz oder lässt sich aus einer fehlenden Trennung eine konkrete Gefahr ableiten (auch wenn alle bisherigen Untersuchungen negativ waren)
5. Der Hinweis auf dieses Thema steht, wie oben beschrieben, mittlerweile als Hinweis in fast jedem Prüfbericht der staatlich anerkannten Sachverständigen. Den letzten mal darauf angesprochen warum er das dann nicht als Mangel aufschreibt wird beantwortet mit: "Das gehört nicht mit zum Prüfumfang, daher kann ich es auch nicht als Mangel aufnehmen. (?!?)
Zusammengefasst.... MUSS eine Wandhydrantenanlage im Bestand von der Trinkwasserleitung getrennt werden und wo steht das.
Schon mal wieder Danke im Voraus. Bin gespannt auf eure Antworten.
MfG
Wolfgang Cordier