Hallo liebe Brandschützer und -innen,
es geht um einen erdgeschossigen Industriebau in BaWü mit Lagernutzung.
Teilbereiche erhalten Einbauten und müssen gem. 5.7 entraucht werden.
Gewählt wurde die Rauchableitung nach 5.7.1.2 mit 1 Prozent der Grundfläche als Öffnung an oberster Stelle.
Hier haben wir jetzt drei Varianten:
1. erdgeschossiger Lagerbereich - eindeutig und klar.
2. wie 1, aber mit Einbauten - hier soll lt. Feuerwehr die Grundfläche aus EG + Einbau ermittelt werden! Ich sehe als Grundfläche die EG-Grundfläche wie ich es in 3.5 der Richtlinie lese?!
3. Jetzt soll in einer Fläche auch noch das KG (> 200 m2) mit einer offenen Treppe mit dem EG verbunden werden.
Muss hier jetzt gem. 3.5 die Kellerfläche (Gruben-, Pressenkleller) addiert werden?
Wie wäre es, wenn der Kelleraum < 200 m2 hat und Kellerfenster vorhanden sind?
Schon mal danke für die Antworten!
mit brandsicheren Grüßen