Hallo!
"Wie wird der Brandriegel da weitergeführt?" - Wirksam!
Die Ausführung ist bei jedem Altbau so und was unbedingt zu machen ist, muss man aus der Zulassung des WDVS herauslesen. Wenn man brennbar dämmt, ergeben sich die Riegel aus der Zulassung. Wenn der Riegel mit dem nichtbrennbaren Balkon (der nicht F0 ist) zusammen schließt, ist auch die Verriegelung geschlossen. Das wäre das Mindeste was gefordert ist.
Man muss nicht die Kragplatte brennbar machen, nur weil das nicht verboten oder nicht geregelt ist. Nichtbrennbar empfiehlt sich, wenn man auf sicherer Seite handeln will. Sollte der Balkon nicht F30 sein, würde ein Mineraldämmstoff das bewirken.
Es gibt oft noch andere Überstände an Gebäuden: Vordächer, Nischen, Durchfahrten, Dachüberstände... Und es gibt ein Systemmerkblatt von Herstellerverbänden mit allerhand Empfehlungen.
MfG G.Karstens