Hallo Mathias
Bei einer BS- Ordnung handelt es sich im Wesentlichen um eine "Arbeitsanweisung für den Nutzungszeitraum". Diese kann im Baugenehmigungsverfahren gefordert werden (z. B. erstellen nach DIN 14096 mit den dort vorgegebenen Inhalten). Für die Ausgestaltung der Inhalte selbst, unter Berücksichtigung der Schutzzielerreichung und vor allem für konkreten Vorgaben der zu treffenden organisatorischen Regelungen, ist Deine Behörde (bzw. die Bauaufsichtsbehörde) grundsätzlich nicht zuständig.
Das kann auch nicht sein, da sich vor allem im langjährigen Nutzungszeitraum die Randbedingungen und auch die Gefährdungen ändern können. Die Bauaufsichtsbehörde kennt nicht mal die konkreten Randbedingungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Auch rechtlich ist diese nicht für die in einer BS- Ordnung zu regelnden konkreten Maßnahmen zuständig. Das ist eindeutig im Arbeitsschutzrecht geregelt, wonach der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen auf Grund der obligatorischen Gefährdungsbeurteilung zu treffen hat.
Wenn Du der Meinung bist, dass der Teil C, z. B. für KITAs oder Gaststätten nicht relevant ist, frage ich mich wer denn in diesen Einrichtungen Aufgaben im Brandfall hat.
Im Teil B sind lediglich die Regelungen für die Mitarbeiter enthalten, welche im Brandfall keine besonderen Aufgaben haben.
In KITAS und auch in überschaubaren Gaststätten haben aber fast alle anwesenden Mitarbeiter Aufgaben im Brandfall. Aus diesem Grunde ist immer (wenn eine BS- Ordnung erforderlich ist) neben dem Teil B auch der Teil C zwingend. Das gilt in jedem Fall für den Inhalt und die in den jeweiligen Teilen angesprochenen Mitarbeitergruppen.
In kleineren Einrichtungen bzw. wenn fast alle anwesenden Mitarbeiter Aufgaben im Brandfall haben, können die in den Teilen B und C zu regelnden Maßnahmen zusammengefasst werden.
Wir sind offensichtlich einer Meinung, dass es unwesentlich ist ob diese Anweisung BS- Ordnung Teil BC oder einfach nur Brandschutzordnung bzw. Anweisung für den Brandschutz heißt.
Diese ist regelmäßig den Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben und auch an einer bekannten Stelle zu hinterlegen. Ich habe noch keine Dicken BS- Ordnungen gesehen und das unabhängig davon ob es die Teile B oder C bzw. eine Zusammenfassung der beiden Teile waren.
Da im Brandfall für eine Durchsicht der BS- Ordnung selten Zeit bleibt (egal wie übersichtlich), müssen die festgelegten Maßnahmen auch noch geübt werden. Das gilt vor allem für die Räumung.
Die Vorgaben aus der DIN 14096, welche als Hinweise zu verstehen sind, sollten bei der Erstellung berücksichtigt werden. Dabei sollen nicht zutreffende Einzelregelungen weggelassen werden. Das gilt auch für den Aushang (Teil A).
Norbert