Liebe Kollegen,
zunächst wünsche ich allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2022!
Ich habe ein historisches Gebäude mit Genehmigung aus dem Jahr 1964 in Hessen. Vorhandene Büroflächen sollen modernisiert werden. Nun stellt sich die Frage, ob notwendige Flure benötigt werden. Es soll kein Bauantrag gestellt werden und in der Baugenehmigung sind keine Anforderungen an Flurwände gestellt. Sehe ich es richtig, dass in Hessen erst seit der HBO 1976 feuerhemmende Flurwände vorgegeben waren (damals noch für "allgemein zugängliche Flure") und das Bauordnungsrecht vorher keine Anforderungen an Flurwände kannte?
Wäre dankbar über kurze Rückmeldungen.
Herzliche Grüße aus Wiesbaden,
Nadja Ludwig