Hallo zusammen,
auch ein Frohes Neues Jahr von mir an Alle!
Bzgl. der Frage beantworte ich diese mit ja, d.h. es ist egal ob schon ein Haus auf dem Nachbargrundstück steht oder nicht.
Es gibt hierzu eine Rechtssprechung aus NRW, die sich dieser Sache annimmt:
https://www.judicialis.de/Oberverwaltungsgericht-Nordrhein-Westfalen_10-A-3015-05_Urteil_15.11.2007.html
Ist sehr interessant das mal durchzulesen. Vielleicht hilft es ja weiter. Ist zwar aus NRW, vom Prinzip her jedoch das Gleiche.