hallo RR,
in Bayern hatte ich letztes Jahr einen ähnlichen Fall und eine Abweichung beantragt, die auch genehmigt wurde; die Zelthalle war hier aber nur >400 m² und konnte n. BayBO als GK 1 eingstuft werden;
hier der Auszug aus dem Brandschutznachweis:
*- 4.5.10 Dächer
Die Dächer müssen der Tabelle 1 zu Punkt 4.5 und BayBO, Art. 40 ausgeführt sein.
Das Dach der Halle besteht aus einer schwer entflammbaren Zeltplane (Beidseitig mit PVC-weich-Paste beschichtetes Polyestergewebe “VALMEX FR 900“) und kann nicht als „harte Bedachung“ eingestuft werden.
Die erforderlichen Abstände zur Grundstücksgrenze und anderen Gebäuden gemäß BayBO Art. 30(2) können nicht eingehalten werden und betragen an der geringsten Stelle nur 5,0 (7,85 bzw. 8,70) m. Hierzu ist eine Abweichung zu beantragen.
Die fehlende Eignung als „harte Bedachug“ und der zu geringe Abstand zur Grundstücksgrenze und anderen Gebäuden, stellen eine Abweichung von Art. 30[1+2], BayBO dar und sind gemäß BayBO Art. 63 zu beantragen und genehmigen zu lassen.
Aus unserer Sicht werden die Schutzziele erreicht, die Abweichung ist aus folgenden Gründen vertretbar:
• In der Lager-Halle werden nichtbrennbare Formteile gelagert, die Transportpaletten stellen eine untergeordnete Brandlast dar.
• Die Einlagerung bringt keine Zündquellen mit sich.
• In der Nutzungseinheit sind keine Arbeits- oder Aufenthaltsräume.
• Der direkte Ausgang ins Freie ist in kurzer Entfernung erreichbar.
• In den umliegenden Hallen werden ebenfalls nichtbrennbare Formteile auf Transportpaletten oder Gitterboxen gelagert.
• Die Grundstücksgrenze ist eine öffentliche Straße mit einem Abstand von ca. 6,5 m
• Das Zeltdach ist schwer entflammbar (B1 n. DIN 4102)
Die Genehmigung der Abweichung ist zu beantragen. -*
Bei einer Einstufung als IndBau(kann auch bei vergleichbarer Nutzung schon unter 2000 m² angesetzt werden;) wären 1.800 m² bei nicht brennbarem Tragwerk möglich;
je nach eingelagertem Material könnte ggf. der Punkt 5.13.4 greifen und angesetzt werden;
werden jedoch gemischt Waren und Brandlasten eingelagert, wird´s problematisch;
dann muss über ein Blechdach oder geprüfte "harte-Bedachung"-Folie nachgedacht werden;
mfG
der Feuerteufel