Hallo,
ja, Brandwände als Gebäudeabschlusswände an oder auf der Grundstücksgrenze sind 0,3 m über Dach zu führen, wenn sich diese Anforderung aus der Gebäudeklasse ergibt. Werden zwei Gebäude aneinandergebaut , muss jedes der beiden Gebäude eine eigene Brandwand haben, und jede dieser beiden Brandwände hat die Anforderung aus sich heraus zu erfüllen. Der Nachbar interessiert dabei nicht, er kann machen was er will und wann er das will. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Wenn überhaupt könnte man das Thema bei einer gemeinsamen Brandwand diskutieren (in RLP ohne weiteres zulässig und ich vermute mal, das liegt hier vor?), aber der Grundsatz ist dennoch derselbe. Wenn eine der beiden Brandwände über Dach zu führen ist, ist die gemeinsame Brandwand natürlich auch über Dach zu führen.
Generell erscheint mir Ihre Betrachtungsweise auch nicht generalistisch genug, sie haben für mich den Focus zu sehr auf das konkrete Bauvorhaben gelegt. So geht die Bauordnung aber nicht vor, das kann und will sie auch nicht leisten. In Ihrem Fall ist ein Höhenunterschied von 4 m gegeben, aber was passiert bei 3 m, 1,5 m oder 0,1 m? Würden Sie sagen, bei 0,1 m hätten Sie denselben Beitrag geschrieben?
Es ist eben so, dass die Bauordnung allgemeingültige Anforderungen stellt, die eine dauerhafte Nutzung auch über mehrere Jahrzehnte hinweg und in einem sich wandelnden Umfeld ermöglicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass bestimmte Anforderungen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder unnötig sind, können Sie einen Abweichungsantrag stellen. Dafür gibt es dieses Instrument.
Im Übrigen ergibt die Überdachführung auch bei 4 m Höhenunterschied durchaus einen Sinn, denn Flammenzungen können bis zu 12 m hoch schlagen und Ihnen also auch bei den vorhandenen vier Meter in den Dachraum laufen. Von daher ist eine Überdachführung immer sinnvoll.
Abseits von den rechtlichen oder technischen Fragen ist es dann noch so, dass Ihr letzter Satz letztendlich so verstanden werden kann, Baukosten von sich selber fernhalten und im Nachhinein dem Nachbarn aufs Auge zu drücken (wenn der Nachbar bauen will, soll doch dieser dann auf seine Kosten die Brandwand erhöhen). Das ist kein sonderlich netter Umgang miteinander, finde ich.
Gruß
Alexander Vonhof