Der Brandschutzatlas ist in der Branche ein Must-have. Es sind auch Bilder drin. Das sind keine Konstruktionszeichnungen, sie können aber beim konstruieren sehr hilfreich sein. Das Werk sollte m.E. also auch jeder planende Architekt haben.
Und was die Änderungen zu Dachaufbauten in der BayBO 2021 betrifft, so hat Herr Battran dazu im Kapitel 2 im Brandschutzatlas etwas geschrieben, (daneben dasselbe auch im Feuertrutz-Magazin).
Was ist ein Doppelhaus? Wenn es über die Grenze geht, dann gilt eben dieser geänderte § 30 BayBO, und dann heißt es 1,25 m. Ein Doppelhaus ist doch wegen Schallschutz ohnehin 2-schalig. Dann hat man praktisch schon 2 Brandwände bzw. BW-Ersatzwände.
Wie diese 1,25 m zu messen sind, ist eine Aussage des Autos Mayr. Die BW schütze das eigene Haus vor Nachbarfeuer. Also müsse die Dachfensteröffnung des Nachbarn aus der das Feuer schlägt, 1,25 von der eigenen BW entfernt sein. Man kann also auch die Gebäudefuge als Maßbezugspunkt nehmen.
Sind die BW 30 cm über Dach geführt, dann muss ein Abstand nicht eingehalten werden. Hat man keine BW-Anforderung, nur eine Trennwand, dann wohl auch nicht. Für Gauben gilt das nicht. Gaube direkt an Brandwand siehe Brandschutzatlas 6.5.6.B Bild 2-1, schematisch dargestellt. Dabei wird die Brandwand um die Kontur der Gaube erhöht. Für Gebäudeklasse 1-3 siehe Bild 4-57 unter 6.2.2.B.
Die Bezeichnung der Wand sei in § 30 BayBO irreführend? Welche Wand?
In (5) Satz 2 geht es um Brandwände. Satz 1 ist schon schwieriger zu übersetzen. (Du kannst machen was Du willst, aber mach es richtig). Hält man die 1,25 m auch hierbei ein, liegt man gewiss richtig. Andererseits bedeutet es nicht, dass ab 1,25 m Entfernung kein Feuer mehr übertragen werden kann. Eigentlich dürfte man gar nicht bauen, aber mit 1,25 m ist es erlaubt. Das ist bestimmt nicht schlimmer, als Fenster übereinander in Fassaden anzuordnen, sogar ohne Brüstungen oder dazwischenliegende Kragplatten.
MfG G.Karstens