Hallo Frau Ludwig,
die Antwort auf Ihre Frage „Was ist denn dann die Konsequenz für derartige Holz-Glasfassaden??“ ist aus meiner Sicht folgende:
Entweder die „großflächige Verglasung oder Glasfassade“ wird gänzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt oder
die tragenden/raumabschließenden Holzbauteile der „Holz-Glasfassade“ müssen feuerhemmend (Holz-Stützen: R30/ Holz-Wände: REI30) ausgeführt werden.
Hintergrund für diese bauordnungsrechtlicher Forderung ist, dass bei Gebäuden der GK 4+5 eben die Außenwände nicht am Brandgeschehen teilnehmen (=> nichtbrennbaren Ausführung) bzw. die Standsicherheit für mind. 30 Minuten im Brandfall gewährleistet werden kann (=> R30/REI30-Ausührung), damit Einsatzkräfte vor Ort nicht schon nicht nach kurzer Zeit durch großflächiges Versagen von Gebäudeaußenwänden gefährdet werden.
MkG,
R.Witzl